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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der einsdental p+k GmbH

vom 01.10.2019

1        Allgemeines

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden durch die einsdental p+k GmbH ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2         Preise

2.1      Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2      Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall, Implantatteile u. a. ) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.

3        Lieferzeit

3.1      Allgemeine Lieferfristen und -zeiten sind nach bestem Wissen angegeben und dienen der allgemeinen Orientierung.
3.2      Die Einhaltung von Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizubringender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstiger Vorleistungspflichten durch den Auftraggeber voraus.
3.3      Im Falle von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber im Falle des Vorliegens der übrigen Verzugsvoraussetzungen berechtigt, vom Vertrage zurück­zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.4      Sollte eine Ware aufgrund von höherer Gewalt oder durch von einsdental p+k GmbH nicht zu vertretende Umstände nicht lieferbar sein und sollten wir die bestellte Ware nicht unter zumutbaren Bedingungen durch ein Ersatzgeschäft beschaffen können, werden wir von der Lieferpflicht befreit. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bereits erfolgte Zahlungen des Auftraggebers erstattet. Sollte ein Produkt aus den vorbezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht lieferbar sein, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, gilt die Ware als nicht lieferbar.

4        Versand

Der Versand vom und zum Auftraggeber erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5        Haftung

5.1      Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen.
5.2      Bei Passungsungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.3      Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5.4      Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6        Arbeitsunterlagen

6.1      Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.
6.2      Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7        Digitale Arbeitsgrundlagen

7.1      Der Auftragnehmer bietet die Möglichkeit der Anlieferung digitaler Abformungen an. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht.
7.2      Eine bestimme Erreichbarkeit Möglichkeiten zur Übermittlung digitaler Abformungen oder der Website allgemein ist nicht geschuldet.
7.3      Der passwortgeschützte upload und download Bereich erfordert eine Registrierung. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht nicht. Für die Registrierung hat der Auftraggeber verschiedene Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Insbesondere die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse wird als richtig und dahin gesendete E-Mails nebst Anhängen als Zugegangen angesehen.
7.4      Nach erfolgter Anmeldung und Freischaltung generiert der Auftraggeber ein Passwort (im Folgenden auch „Benutzerdaten“). Die Benutzerdaten sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist für seine Benutzerdaten allein verantwortlich und stellt sicher, dass seine Benutzerdaten Dritten nicht zugänglich werden. Er haftet für alle unter den Benutzerdaten vorgenommenen Aktivitäten.
7.5      Soweit der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Benutzerdaten missbräuchlich benutzen, ist er verpflichtet, unverzüglich zu veranlassen, dass der Zugang gesperrt wird.
7.6      Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf.
7.7      Eine Freiheit von Viren- oder anderen Schadprogrammen kann nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber ist während der Nutzung der Funktionen selbst für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist explizit ausgeschlossen.

8        Material- und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

9        Zahlung

9.1      Einzelrechnungen werden fällig zum Monatsende mit der Monats-Sammelaufstellung. Das Zahlungsziel beläuft sich auf 10 Tage.
9.2      Bei Zahlung über SEPA-Basis-Lastschriftmandat beträgt die Ankündigungsfrist 10 Tage. Die Vorab-Ankündigungsfrist erfolgt auf der Sammelaufstellung.
9.3      Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Im Falle des Verzuges der Summe aus einer Monats-Sammelaufstellung sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig.
9.4      Der Auftragnehmer hat das Recht Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abtreten, welche an seine Stelle als Forderungsinhaber tritt. Die Forderungen des Auftragsnehmers sind dann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diese Factoringgesellschaft zu leisten.
9.5      Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10    Eigentumsvorbehalt

10.1  An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
10.2  Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

11    Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1  Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.
11.2   Gerichtsstand ist in allen Fällen der Sitz des Laboratoriums.

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