Honorarverdopplung in Zeiten der Budgetierung
Über Geld spricht man nicht – heißt es im Volksmund. Mit der Verabschiedung des Finanzstabilisierungsgesetzes für gesetzliche Krankenkassen (GKV-FinStG) und dem Einzug in die Honorarverteilungsmaßstäbe HVM der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen KZV sind für die nächsten zwei Jahre Wachstumsbeschränkungen der Vergütungen von Zahnärzten vorgesehen. In Folge der hohen Inflation wird mit der Budgetierung voraussichtlich ein Gewinnrückgang einhergehen. Maßnahmen gegen das Überschreiten des Budgets sind u.a. durch Beobachtung der Fallzahlen und Grenzwerte mit der hauseigenen EDV sowie das Einschränken der eigenen Leistungen auf das medizinisch Notwendige oder ein funktionierendes Recall-System möglich. Ausgenommen von der Budgetierung ist u.a. Zahnersatz. Deswegen lohnt es sich, das Abrechnungspotential beim ZE genauer zu betrachten: Mit den attraktiven Preisen der Einsdental ecoline können Sie leicht aus der BEMA Restriktion herauskommen und Ihren Patienten eine höherwertige Leistung zukommen lassen. Dabei bleibt der Eigenanteil für den Patienten konstant.
Reden wir nun über Ihr Geld – Einverstanden ?
Beispiel – Coverdenture-Prothese mit 3 Teleskopen
Wir haben uns bei Einsdental zur Verdeutlichung der Honorarentwicklung mal einen gängigen Fall aus dem Bereich des herausnehmbaren Zahnersatzes angeschaut – eine Coverdenture-Prothese mit 3 Teleskopen. Wir vergleichen die Regelversorgung mit vestibulärer Verblendung auf Basis der BEL Berlin (Stand September 2023) mit den Preisen der Einsdental ecoline, unserer Produktlinie für ein Lächeln, das nicht die Welt kostet. In der ecoline sprechen wir von einer gleichartigen Versorgung mit Vollverblendung und vollflächiger Retention – ein höherwertiger zahntechnischer Lösungsansatz gegenüber der Regelversorgung. Im Vergleich werden die gesamten Kosten der Versorgung betrachtet, also Laborkosten und zahnmedizinische Kosten. Der GOZ-Steigerungsfaktor im Beispiel ist 3,5, der Festzuschuss wird mit 75% angenommen. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
COVERDENTURE 13, 23, 24 | BEL BERLIN | ECOLINE |
BEMA | 863,33 EUR | 271,15 EUR |
GOZ 3,5 fach | 0,00 EUR | 1.615,14 EUR |
Abformmaterial | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
Laborkosten | 2.088,36 EUR | 1.137,78 EUR |
Behandlungskosten | 3.071,69 EUR | 3.144,07 EUR |
Festzuschuss 75% | 2.247,31 EUR | 2.247,31 EUR |
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Eigenanteil Patient | 824,38 EUR | 896,76 EUR |
Honorar Praxis | 863,33 EUR | 1.886,29 EUR |
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Mehrleistung Patient | 72,38 EUR | |
HONORARVORTEIL PRAXIS | 1.022,96 EUR |
Die Mehrleistung für den Patienten beträgt 72,38 EUR – für die höherwertige zahntechnische Leistung bequem zu argumentieren. Das Honorar für Ihre Praxis wird weit mehr als verdoppelt und steigt um über 1.000 EUR auf knapp 1.900 EUR. Auf den Punkt gebracht: In Zeiten der Budgetierung hilft die Einsdental ecoline aus der Falle des Gewinnrückgangs herauszukommen und das Honorar kräftig wachsen zu lassen. Selbstverständlich beschränken sich die Honorarvorteile nicht auf das gezeigte Beispiel, sondern erstrecken sich über das komplette zahntechnische Portfolio der ecoline.
Sie möchten gerne ein anderes Beispiel mit uns rechnen? Sie haben einen konkreten Fall, den Sie mit uns ausprobieren möchten? Sie wollen mehr über die ecoline erfahren? Dann sprechen Sie mich gerne an.
Ihr Andreas Paulsen