Eine win-win Erfolgsstory – geschrieben von Einsdental
Härtefälle können für Sie und Ihre Patient*innen eine echte Herausforderung sein. Finanzschwache Bürger*innen werden zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Härtefallregelung besonders unterstützt, indem die Kosten der Regelversorgung vollständig durch die Krankenkassen übernommen werden. In der Realität gibt es dennoch oft Enttäuschungen für alle Beteiligten.
Auf der einen Seite sind Patient*innen zwar froh, versorgt zu sein, fühlen sich aber in der Regel mit der Versorgung nicht restlos wohl. Auf der anderen Seite stehen Sie als Behandler*in und fragen sich, wie Sie zu diesem Honorar kostendeckend und qualitativ hochwertig arbeiten sollen. Ein Dilemma.
Was wäre, wenn es einen besseren Weg gäbe mit dem die zentralen Aspekte „keine Zuzahlung“, „Zufriedenheit mit dem Zahnersatz“ und „angemessenes Honorar“ erfüllt werden? Die Lösung steht ebenfalls im Gesetz.
Zauberformel: Gleichartigkeit
Härtefallpatient*innen steht, wie jedem anderen auch, das Wahlrecht für eine gleichartige Versorgung offen (SGB V§ 55 (2)). Auch in diesem Fall haben sie Anspruch auf 100% Festzuschuss. Das entspricht im Normalfall den Kosten der Regelversorgung.
Vollverblendet statt voll frustriert
In Verbindung mit den preiswerten Lösungen der Einsdental ecoline lässt sich eine win-win Situation erreichen: Sie beantragen für Ihre Härtefallpatient*innen gleichartigen Zahnersatz, damit diese modernen, ästhetisch und funktional ansprechenden Zahnersatz erhalten.
Angemessenes Honorar, keine Zuzahlung
Die reduzierten Laborkosten der Einsdental ecoline ermöglichen es Ihnen dabei ein angemessenes Honorar abzurechnen, ohne ihre Patient*innen mit einer Zuzahlung zu belasten. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten.
Wir haben das anhand der folgenden beiden Beispiele einmal dargestellt:
Beispiel 1 – Teleskopprothese mit 2 Teleskopen
Für unser erstes Beispiel gehen wir von 2 Teleskopen im Oberkiefer (14, 24) und 6 Ersatzzähnen nach dorsal aus. Der 100% Festzuschuss zur Regelversorgung (BEL Berlin) liegt bei 2.294 EUR.
Vorteile
- aufwandsgerechteres Honorar
- keine Zuzahlung
- Mehrwert durch Vollverblendung
Beispiel 2 –
6-gliedrige Brücke
In diesem Beispiel gehen wir von einer Frontzahnbrücke im Unterkiefer mit 2 Ankerzähnen (33, 43) und 4 Brückengliedern aus. Der 100% Festzuschuss zur Regelversorgung (BEL Berlin) liegt bei 2.439 EUR.
Vorteile
- aufwandsgerechteres Honorar
- keine Zuzahlung
- vollverblendet und metallfrei
Einer modernen und ästhetisch anspruchsvolleren Versorgung für Härtefälle steht dank gleichartiger Beantragung und der Einsdental ecoline nichts mehr entgegen.
Sprechen Sie gerne mit uns.
Ihr Andreas Paulsen